Kontaktwege
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung. Auf welchem Weg wählen Sie am besten selbst:
Telefon: | +49-(0)178–691 22 33 |
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Email: | |
Persönlich: | Workshops und Vorträge finden in der Regel bei Ihnen vor Ort statt. Wenn ich nicht auf Reisen bin, finden Sie mich im Großraum Nürnberg (Erlangen) oder im Großraum Ljubljana (Kamnik) in Slowenien. |
Post: | Fichtestraße 42 91054 Erlangen Deutschland |
Verantwortlich im Sinn von § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) sowie § 5 TMG (Telemediengesetz) ist Baltasar Cevc, Kontaktdaten wie vorstehend.
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Meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE30 73 94 670.
Streitbeilegung für Verbraucher
Ich bin weder verpflichet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Bundesanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die Texte finden sich unter www.brak.de in der Rubrik “Berufsrecht”.
Baltasar Cevc ist als Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg, Postfach 38 52, D — 90019 Nürnberg, http://www.rak-nbg.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Ich bin für meine rechtsanwaltliche Tätigkeit für den Fall der Haftpflicht versichert bei der:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Voltastraße 84
D – 60486 Frankfurt
Die Versicherung deckt die Beratung zu deutschem Recht innerhalb Deutschlands ab, ferner noch (Auszug aus den Bedingungen des Versicherers):
- die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen und türkischen Gerichten, dies gilt auch im Fall eines inländischen Volstreckungsurteils (Paragraph 722 der Zivilprozessordnung)
- die Beratung und die Beschäftigung, die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts einschließlich des Rechts der Türkei
- eine im europäischen Ausland oder in der Türkei aufgenommene Tätigkeit.
Haftpflichtansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insb. punitive und exemplary damages sind allerdings ausgeschlossen.