Mein Anwalt macht kei­ne Fehler!

Mein Anwalt macht keine Fehler!

Ist das wirk­lich so? Kürz­lich ver­an­stal­te­te der Deut­sche Anwalt­ver­ein (DAV) ein Sym­po­si­um zum The­ma “Feh­ler­kul­tur in der Rechts­pfle­ge“1. Ein guter Anlass, sich mit dem The­ma Feh­ler und Qua­li­tät zu beschäftigen—auch für alle, die (wie ich) lei­der nicht dort waren.

Man könn­te die Pflicht des Anwalts, Gerich­te auf deren Feh­ler in der Rechts­an­wen­dung hin­zu­wei­sen2, als schmei­chel­haft betrach­ten. Im Gegen­satz zum Grund­satz “iura novit curia” sol­len Rich­ter Feh­ler machen dür­fen, wäh­rend die/der Anwalt(in) umfas­send auf die recht­lich kor­rek­ten Wer­tun­gen hin­wei­sen muss, um nicht sei­ne Ver­trags­pflich­ten gegen­über dem Man­dan­ten zu ver­let­zen. Dar­aus könn­te man dann auch lesen, dass die/der ordent­lich arbei­ten­de Anwält(in) kei­ne Feh­ler macht.

Wäre dem so, hät­ten sie über­na­tür­li­che Fähig­kei­ten3. Denn wir Men­schen machen Feh­ler, irren uns, nut­zen ver­se­hent­lich fal­sche Werk­zeu­ge, tref­fen nicht zutref­fen­de Wer­tun­gen, ver­ges­sen. Ganz kon­kret gibt es auch ers­te Ana­ly­sen in den USA, die nahe­le­gen, dass die Qua­li­tät eines gra­vie­ren­den Anteils juris­ti­scher Doku­men­te man­gel­haft ist4. Es gibt kei­ne Indi­zi­en, die dar­auf hin­deu­ten, dass bei uns ähn­li­che Feh­ler nicht pas­sie­ren würden.

 
In schlech­ter Feh­ler­kul­tur wird gemau­ert. Das führt dazu, dass der Weg zum Ler­nen ver­schlos­sen wird.

All­tag im Recht

Die Aus­wir­kun­gen von Feh­lern sind bei uns im euro­päi­schen Rechts­raum anders als in der Medi­zin wohl nahe­zu nie lebens­be­droh­lich. Den­noch füh­ren sie in jedem Fall zu Auf­wand, begrün­den häu­fig Unge­rech­tig­kei­ten und kön­nen mate­ri­el­len und emo­tio­na­len Stress aus­lö­sen. So kann es sein, dass durch einen Feh­ler geklagt wer­den muss, der Instan­zen­zug wahr­ge­nom­men wer­den muss oder gar (ange­sichts des Risi­kos) ein Anspruch doch gar nicht mehr in Anspruch genom­men wird. Dar­an ändert auch der Instan­zen­zug nichts, der in der Rechts­ord­nung als wesent­lichs­te Feh­ler­kor­rek­tur­instanz ein­ge­führt wurde.

Je spä­ter ein Feh­ler ent­deckt wird, des­to gra­vie­ren­der sind meist die Aus­wir­kun­gen; schließ­lich bau­ten wei­te­re Hand­lun­gen auf ein nicht trag­fä­hi­ges Fun­da­ment, ist eine Frist ver­passt, der Anspruch ver­jährt. Oder etwa, wenn ein Gericht einen Feh­ler erst spät ent­deckt, sind die Auf­wän­de für ein Beru­fungs­ver­fah­ren nicht mehr abwend­bar. Die Erkennt­nis sol­cher, durch Zeit­ab­lauf wach­sen­der, Aus­wir­kun­gen führ­ten in der Soft­ware­ent­wick­lung dazu, kurz­zy­kli­sche Pro­zes­se mit regel­mä­ßi­gem kri­ti­schen Blick auf die Ergeb­nis­se ein­zu­füh­ren5.

Bes­ser wäre doch, gleich weni­ger Feh­ler zu machen. Zumin­dest die häu­fi­ge­ren Feh­ler las­sen sich mit einer gesun­den Feh­ler­kul­tur ver­mei­den6.

Gute Feh­ler­kul­tur

Nie­mand macht ger­ne etwas falsch. Es fühlt sich nicht gut an. Etwas weni­ger unan­ge­nehm wird es, wenn die Umge­bung stimmt: eine gesun­de Feh­ler­kul­tur betrach­tet Feh­ler als Geschenk, da man aus ihnen ler­nen kann. Spie­gelt das Umfeld bei Feh­lern eine sol­che Ein­stel­lung, fällt es leich­ter, die Ver­säum­nis­se anzu­neh­men, sich inten­siv damit zu beschäf­ti­gen und zu ergrün­den, was das nächs­te Mal bes­ser gemacht wird. Genau hier­für ist es nötig, dass Abwei­chun­gen vom gewünsch­ten Ergeb­nis und Ver­fah­ren erkannt und offen adres­siert wer­den, also trans­pa­rent gemacht werden.

Jeder Mensch kann irren,
aber nur Dumm­köp­fe ver­har­ren im Irrtum.”
Cice­ro

Auf den Gip­fel trei­ben die­se Öff­nung und Aner­ken­nung die “fuck­up nights” und “fail nights” (Also Näch­te von Miss­erfolg und Schei­tern), eine ursprüng­lich in Mexi­ko Stadt gebo­re­ne Ver­an­stal­tungs­form7, auf der Grün­der ihre größ­ten Miss­erfol­ge mit ande­ren Tei­len. Hier kom­men Per­so­nen zusam­men, die ganz öffent­lich ihre Miss­ge­schi­cke und Fehl­schlä­ge ein­ge­ste­hen. Es herrscht aller­dings nicht Mit­leid, viel­mehr wer­den die Feh­ler gefeiert.

Wich­tig dabei ist, dass der offe­ne und posi­ti­ve Umgang mit Feh­lern glaub­wür­dig ist. Kommt man bei­spiels­wei­se von einer stark klas­sisch gepräg­ten Kul­tur ist es meist sinn­voll, dass zunächst die Lei­tung der Ein­heit anfängt, die Feh­ler­kul­tur und Ziel­set­zung zu erklä­ren und sodann offen über eige­ne Feh­ler zu spre­chen. Erfolg kann man nur errei­chen, so dies regel­mä­ßig geschieht und zum All­tag wird. Nach und nach kön­nen wei­te­re Betei­lig­te ein­be­zo­gen und zur Kom­mu­ni­ka­ti­on über eige­ne Feh­ler ermu­tigt werden.

Fazit

Dass wir lebens­lang ler­nen müs­sen (oder, wie ich fin­de: dür­fen) ist inzwi­schen ein abge­dro­sche­ner All­ge­mein­platz. Gera­de im Zusam­men­hang mit Feh­lern hapert es aller­dings an der Umset­zung. Höchs­te Zeit, sich über die Feh­ler­kul­tur Gedan­ken zu machen und eine Umge­bung schaf­fen, die es erlaubt Feh­ler ein­zu­ge­ste­hen, die die ein­zel­nen Bear­bei­ter wert­schätzt und gleich­zei­tig ein im Ergeb­nis bes­se­res Arbeits­er­geb­nis erreicht. Die­se ist nahe­zu aus­schließ­lich posi­tiv, signi­fi­kan­te Grün­de gegen eine Ein­füh­rung sind nicht ersicht­lich, prak­tisch ste­hen zeit­li­cher Stress und Träg­heit ent­ge­gen. Zu Beginn könn­te bei­spiels­wei­se “mei­ne Pein­lich­keit der Woche” als fes­ter Tages­ord­nungs­punkt für Team-Bespre­chun­gen genutzt werden.


Fuß­no­ten:

  1. Sie­he hier­zu Arti­kel im Legal Tri­bu­ne Online, zuletzt abge­ru­fen am Tag der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Artikels
  2. BGH Urteil vom 10.12.2015 — IX ZR 272/14 Rn. 7, abge­ru­fen am 21.01.2017 über die Ent­schei­dungs­da­ten­bank des Bun­des­ge­richts­hofs, Link zuletzt abge­ru­fen am Tag der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Artikels
  3. Sie­he nur Wolf­gang Alt­hof (Hrsg.), Feh­ler­wel­ten, Vom Feh­ler­ma­chen und Ler­nen aus Feh­lern, Sprin­ger Fach­me­di­en Wies­ba­den, 1999
  4. Sie­he dazu die­sen Blog-Post, der von Judi­ca­ta ermit­tel­te Zah­len zitiert, ins­be­son­de­re auch ganz kon­kre­te und unab­weis­li­che Feh­ler wie feh­ler­haft geschrie­be­ne Namen, zuletzt abge­ru­fen am Tag der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Artikels.
  5. Kon­kret bei­spiels­wei­se wird in dem agi­len Ent­wick­lungs­an­satz nach Scrum in Sprints, rela­tiv kur­zen zeit­lich fest­ge­leg­ten Ein­hei­ten von häu­fig ein oder zwei Wochen Län­ge gear­bei­tet. An deren Ende steht eine Retro­spek­ti­ve, in der auf die Ent­wick­lung zurück­ge­blickt wird, zum Abschluss wird das Pro­dukt der Arbeit direkt an den Kun­den gege­ben, der als “Kon­troll­in­stanz” dient und – im Fall einer nicht pas­sen­den Ent­wick­lung – eine Anpas­sung im nächs­ten Sprint ver­an­las­sen kann. So wird die Wahr­schein­lich­keit, Feh­ler lan­ge mit­zu­zie­hen, signi­fi­kant gesenkt. 
  6. So hat ein dem Ver­fas­ser bekann­tes Kran­ken­haus die Behand­lungs­feh­ler durch die Ein­füh­rung von inter­ner Bera­tung über Feh­ler die Rate signi­fi­kant gesenkt, wie ein Pro­jekt­be­tei­lig­ter bestä­tigt hat. Sie­he hier­zu auch Chris­ti­an Thome­c­zek, Julia Rohe, Gün­ter Ollen­schlä­ger in “Inci­dent Report­ing Sys­te­me – in jedem Zwi­schen­fall ein Feh­ler”, erschie­nen als Kapi­tel 16 von B. Madea und R. Dett­mey­er (Hrsg.), Deut­scher Ärz­te-Ver­lag 2007.
  7. Zum Hin­ter­grund sie­he bei­spiels­wei­se: http://​www​.ozy​.com/​r​i​s​i​n​g​-​s​t​a​r​s​/​t​h​e​-​v​i​s​i​o​n​a​r​y​-​b​e​h​i​n​d​-​t​h​e​-​t​e​d​x​-​o​f​-​f​a​i​l​u​r​e​/​7​5​675, zuletzt abge­ru­fen am Tag der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Artikels

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